BETRIEBS- UND REITORDNUNG für die Reitsportanlage

  1. Zu den Anlagen gehören: Offene Reitbahnen, Reithalle, Longierhalle, Stallungen und alle weiteren Räume sowie der Hindernispark.
  2. Der Vorstand ist für den Gesamtbetrieb auf der Reitsportanlage verantwortlich. Alle Anfragen, Anträge und Beschwerden sind an ihn zu richten.
  3. Die Reitsportanlage steht grundsätzlich nur Mitgliedern des ORV zur Verfügung. Nichtmitglieder sowie fremde Pferde können in Ausnahmefällen und nur mit Genehmigung des Vorstandes auf der Anlage reiten bzw. gearbeitet werden.
  4. Für die Nutzung der Anlagen wird pro Pferd eine jährliche Gebühr erhoben, deren Höhe die Mitgliederversammlung festlegt.
  5. Das Einstellen von Pferden in den vereinseigenen Stall ist grundsätzlich den Mitgliedern des ORV vorbehalten. (Näheres regelt die Stallordnung).
  6. Das Reiten und die sonstige Benutzung der Reitsportanlagen geschieht auf eigene Gefahr. Unbefugten ist das Betreten der Anlagen nicht gestattet. Der ORV haftet nicht für Schäden, Verluste oder Unfälle, die in den Anlagen gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden. Desgleichen haftet der ORV nicht für Verluste durch Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse an privatem Eigentum der Mitglieder und Besucher.
  7. Die Mitglieder des ORV sind gegen Unfälle, die sie im Unterricht, beim offiziellen Training, bei Turnieren oder anderen Veranstaltungen des Vereins erleiden, im Rahmen der durch den Landessportbund abgeschlossenen Globalversicherung begrenzt versichert. Darüber hinaus wird den Mitgliedern der Abschluss einer weiterreichenden privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung dringend empfohlen.
  8. Für das Parken und Abstellen von Fahrzeugen und Hängern sind die hierfür vorgesehenen Flächen zu benutzen. Hierbei ist darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge sowie Türen oder Zugänge nicht behindert oder blockiert werden.
  9. Das Rauchen in den Stallungen und Futterräumen ist streng verboten.
  10. Hinweise und Informationen für die Mitglieder des ORV werden per Anschlag bekanntgegeben. Es wird darum gebeten, diese zu beachten.
  11. Wer trotz Verwarnung gegen die Betriebs- und Reitordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlagen und in besonders gelagerten Fällen aus dem ORV ausgeschlossen werden.
  12. Die Reitsportanlagen stehen grundsätzlich täglich von 8.oo – 22.oo Uhr zur Verfügung. Die vom Vorstand festgelegten Belegzeiten für Abteilungs- oder Einzelreiten werden durch Anschlag bekannt gegeben. Machen besondere Veranstaltungen (Turniere, Lehrgänge, u.ä.) es erforderlich, die Reitanlagen für den allgemeinen Reitbetrieb zu sperren, so wird dies ebenfalls durch Anschlag bekannt gegeben.
  13. Der Reitunterricht wird durch Ausbilder, die vom Vorstand hierzu befugt sind, durchgeführt. Das Erteilen von Reitstunden durch fremde Reitlehrer oder Privatpersonen bedarf der ausdrücklichen und vorherigen Genehmigung durch den Vorstand.
  14. Der Ausbilder leitet den Reitbetrieb. Seinen Weisungen ist Folge zu leisten. Die Bezahlung für den Reitunterricht ist mit dem Reitlehrer bzw. Ausbilder zu vereinbaren und direkt an diesen zu entrichten.
  15. Longieren in der Reithalle ist nicht gestattet. Hierfür steht ausschließlich die Longierhalle zur Verfügung. Die Longierzeit wird auf jeweils ½ Stunde begrenzt. Die Reservierung erfolgt über einen Tagesplan, der an der Longierhalle aushängt. Mehrere Reservierungen unmittelbar hintereinander sind nicht zulässig. Die "Hinweise zur Nutzung der Longierhalle" sind zu beachten.
  16. Oberstes Gebot für alle Benutzer der Reitsportanlage ist faires, reiterliches Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme.
  17. Befinden sich Reiter in der Bahn und will jemand mit oder ohne Pferd die Reitbahn betreten oder verlassen, so ist vor dem Öffnen der Bandentür „Tür frei" zu rufen und die Antwort „Tür ist frei" abzuwarten.
  18. Das Auf- und Absitzen erfolgt entweder vor der Reitbahn oder in der Mitte eines Zirkels.
  19. Die Reithalle ist so ausgelegt, dass auf zwei Dressurvierecken geritten werden kann. Wenn in einer Bahnhälfte Reitunterricht erteilt wird, und mehrere Reiter/innen in der Bahn sind, so sind zwei getrennte Hufschläge anzulegen. Beabsichtigt ein Reiter die gesamte Bahnlänge zu nutzen, so hat er dies vorher mit den anderen Reitern abzustimmen.
  20. Springen in der Reithalle ist nur nach Anordnung des anwesenden Reitlehrers oder mit Einverständnis der weiteren anwesenden Reiter zulässig. Aufbau und Nutzung eines Springparcours mit mehreren Hindernissen ist nur im Rahmen von angesetzten Springstunden oder wenn sich keine weiteren Reiter in der Bahn befinden, erlaubt.
  21. Die Benutzung der Übungshindernisse steht allen Reitern frei. Sie sind nach Benutzung wieder an den dafür vorgesehen Plätzen abzustellen. Für Schäden an den Hindernissen und sonstigen Einrichtungen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer selbst auf. Entstandene Schäden sind unverzüglich dem Vorstand zu melden.
  22. Es entspricht dem reiterlichen Takt und Anstand, die Reitbahn und die übrigen Anlagen nach der Benutzung in ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen. Bahndienste, Hufschlagpflege und sonstige Hilfsdienste sollten von allen Benutzern freiwillig und unaufgefordert übernommen werden. Die Reiter/innen sind verpflichtet, Schmutz und Pferdekot im Vorraum der Reit- oder Voltigierhalle und auf den befestigten Wegen der Anlage sowie Verunreinigungen bei der Verladung zu beseitigen. 
  23. Bei Ausritten von Abteilungen oder Gruppen ist der Reitlehrer oder der Berittführer für Gangart, Tempo, erforderliche Rasten und eine sachgemäße Behandlung der Pferde während des Rittes verantwortlich. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.
  24. Einzelreiter oder Abteilungen haben auf öffentlichen Wegen und Straßen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu beachten. Besonders markierte Fußgängerwege dürfen nicht benutzt werden. Jedes rücksichtslose Reiten im Gelände schädigt das Ansehen der Reiterei im Allgemeinen und des Vereins im Besonderen und ist unbedingt zu unterlassen. Das Vorbeireiten an Fußgängern sollte grundsätzlich im Schritt erfolgen. Es ist zu vermeiden, dass diese erschreckt, behindert, belästigt oder gar gefährdet werden.
  25. Im freien Feld oder im Wald sollte stets nur auf den Wegen geritten werden. Wiesen und Felder dürfen höchstens nach der letzten Ernte im Herbst überquert werden.

 

Bitte beachten Sie diese Betriebs- und Reitordnung. Sie gilt für jedes Mitglied des Odenwälder Reiter-Vereins Erbach e.V. mit dem Erwerb der Mitgliedschaft als anerkannt.

TERMINE AKTUELL

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FEBRUAR

24. -25. Februar 2024

Springlehrgang mit Klaus Sponagel

MÄRZ

09. März 2024

Fahrtraining mit Peter Tischer

22. März 2024

Jahreshauptversammlung

15. - 17. März 2024

Dressurlehrgang mit Udo Bosch und Siggi Bradenahl

APRIL

12.-14. April 2024

Dressurlehrgang

mit Michael Wernicker

DEZEMBER

06.-08. Dezember 2024

Dressurlehrgang

mit Michael Wernicker

Odenwälder Reiter-Verein Erbach e.V.

1. Vorsitzender

Jörg Meyer

Amselweg 31

64753 Brombachtal

Tel.: 06063 57240
Mobil: 0160 90153844

meyer@orv-erbach.de

 

Stellv. Vorsitzende

Maike Trumpfheller

Mobil: 0160 95326229

m.trumpfheller@orv-erbach.de

 

Geschäftsadresse und Mitgliederorganisation:

Peter Angele

Michelstädter Str. 14

64711 Erbach

Tel.: 06062 4217

p.angele@orv-erbach.de 

 

NAVI-Adresse des Turnierplatzes:

Obere Marktstr. 45, 64711 Erbach

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